Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFHLebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Ökologischer/biologischer Landbau" konnte auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert werden. Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
Am Klingenthaler Aschberg befindet sich, eingebettet in eine Berg-Mähwiese, ein artenreicher Borstgrasrasen. Der überwiegende Teil des LRT Borstgrasrasen sowie ein die gesamte Wiesenfläche in zwei Hälften trennender Streifen wurden jedoch über mehrere Jahre nicht bewirtschaftet. Um die Lebensraumtypen in einem guten Zustand zu erhalten bzw. zu bringen, soll vor allem im unteren Nassbereich sowie am oberen Ostrand der Wiese die dortige Sukzession entbuscht und der gesamte Wiesenstreifen durch eine instand setzende Mahd wieder nutzbar gemacht werden. Im Anschluss an diese Maßnahmen soll die Fläche im Rahmen der Richtlinie AUK/2023 weiter bewirtschaftet werden.
Dieses Vorhaben wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 in der jeweiligen Fassung finanziell unterstützt.
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